© 2022 Wolfgang Hettmer
campingbusausbau.de

Basisfahrzeuge

Welches Fahrzeug eignet sich denn überhaupt für einen Umbau zum Camper

Wenn Du das nötige Kleingeld besitzt, um ein nagelneues Basisfahrzeug zu bestellen, nach Deinem Geschmack, Ausstattung und Farbe, dann ist das sicherlich super. Der Ottonormalverbraucher sucht sich aber meistens ein gebrauchtes oder junges Fahrzeug aus. Da wir in den nächsten Monaten viel Geld und Herzblut in das Fahrzeug stecken, sollte dieses aber nicht zu viele Kilometer auf dem Buckel haben. Wir wollen das Fahrzeug ja vielleicht 10 Jahre lang oder mehr benutzen und es sollte daher schon in ordentlichem Zustand sein. Grundsätzlich eignet sich jedes Fahrzeug zum Umbau, welches genügend Raum zur Verfügung stellt um darin leben, beziehungsweise Urlaub machen zu können. Für eine erfolgreiche Ummeldung benötigt man eine gewisse Mindestausstattung an ein Wohnmobil. Bedeutet: Schlaf-, Koch- und Sitzgelegenheit sowie Stauraum. Dies muss in dem von Ihnen gewählten Basisfahrzeug auch umsetzbar sein. In einem Fiat 500 wirst Du Probleme haben, all das einzubauen. In einem Fiat Ducato aber nicht. Auf die Größe kommt es also auch an. Wird ein Fahrzeug jedoch baulich so verändert, dass der ursprüngliche Verwendungszweck nicht mehr gegeben ist, so erlischt die amtliche Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies kann strafrechtliche Folgen haben und Einfluss auf die KFZ-Versicherung, sowie steuerrechtliche Konsequenzen haben. Einfach einen zugelassenen Transporter oder PKW umzubauen und dann keinerlei technische Abnahme und Ummeldung vorzunehmen, ist also keine gute Idee. Während der Umbauphase eines Fahrzeugs zum Campervan darf also - streng genommen - das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden. Du darfst dann offiziell nur noch zwei Fahrten damit unternehmen: Zum TÜV oder einer vergleichbaren Prüforganisation und zur Zulassungsstelle. Wichtig bei neueren Fahrzeugen ab Euro 6 bzw. VI: Fahrzeuge dürfen in der EU erst dann verkauft werden, wenn deren Abgasverhalten für diesen TYP geprüft und homologisiert wurde. Dies bedeutet unter anderem, dass sich das Abgasverhalten durch die Umbauten nicht verändern darf. Beispielsweise wird ein Euro 6d-temp-N1-Nutzfahrzeug nach dem Umbau zum Campingbus zum „M1-Fahrzeug für die Personenbeförderung“. Man erschafft als Selbstausbauer sozusagen ein neues Fahrzeug, das es auch neu zu zertifizieren gilt, falls dies noch nicht von einem der großen Wohnmobilhersteller gemacht wurde. Bei Ducato und Co sollte es also kein Problem sein, eine Wohnmobilzulassung zu erhalten. Bei exotischeren Fahrzeugen mit Euro 6 Norm (oder höher) aber möglicherweise schon.  Ich empfehle daher, vor dem Kauf eines Euro 6 oder VI Basisfahrzeugs, sich den KFZ Brief in Kopie vorab geben zu lassen und dann sowohl beim TÜV, als auch bei den Zulassungsbehörden vorzusprechen. Am besten lässt man sich schriftlich bestätigen, dass eine Zulassung zum Wohnmobil nach dem Umbau überhaupt möglich ist. Ansonsten stehen keinerlei Hürden mehr im Wege.

Ein paar Voraussetzungen sollten passen

und zwar nicht nur die Größe des Fahrzeugs, die Höhe und Breite, sondern auch speziell das zulässige Gesamtgewicht und die Nutzlast. Es gibt durchaus auch Fahrzeuge, die nur noch 600 kg Nutzlastreserve für den kommenden Ausbau haben. Damit wirst Du Probleme mit dem Gewicht des Fahrzeugs bekommen. Abhängig von der Serienausstattung kann das angegebene Gewicht im Fahrzeugschein sogar vom tatsächlichen Gewicht abweichen. Und das sogar um einige 100 kg. In immer mehr Ländern werden für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen spezielle Mautgebühren fällig. Dazu benötigt man meist eine "Go-Box" oder äquivalente Geräte in den entsprechenden Ländern. Die Mautgebühren sind bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen erheblich höher als für Fahrzeuge der leichteren Klasse bis 3,5t. Wer diese Maut prellt, zum Beispiel, weil er die 3,5to Grenze durch Überladung gerissen hat, muss unter Umständen mit erheblichen Strafen rechnen. Ich will nicht schwärzer malen als es ist, aber wenn wir schon eine Menge Geld in unseren Camper stecken, dann doch besser gleich in das richtige Modell mit entsprechenden Gewichtsreserven. Gemäß europäischer Führerscheinnorm dürfen die meisten von uns nur noch Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse fahren. Alle schwereren Fahrzeuge dürfen nur noch mit dem C1- Führerschein gefahren werden. Selbst wenn Du noch den alten „Dreier“ besitzt und bis 7,49 Tonnen bewegen darfst: denke an Sohn, Tochter, Freunde. Vielleicht möchtest Du den Campingbus auch mal ausleihen. Also gehen wir mal von einer „natürlichen“ Obergrenze von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aus. Für den Ausbau selbst sollte man schon mindestens 600-700 kg rechnen. Kommt dann das Gewicht der Insassen und der Tankinhalte, oder zusätzliches Transportgut (Fahrräder, Motorräder, Surfbrett etc.) hinzu, benötiget man schon 1000 kg Nutzlast oder besser mehr. Seit April 2022 gilt ein neues technisches Merkblatt des TÜV für die Zulassung von Wohn und Freizeitfahrzeugen. Darin wird auch eine Mindestgewichtsreserve gefordert. Speziell Fahrzeuge mit langem Radstand kommen schnell an ihre Gewichtsgrenzen. Es ist also wirklich wichtig beim Ausbau zum Camper leichte Materialien zu verwenden, um erst gar nicht in Zugzwang zu geraten. Welche dies im Detail sind, wie man Stabilität in die Möbel bekommt, und dennoch leichte Materialien verwendet, zeige ich im Detail in meinem Buch..
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Basisfahrzeuge

Welches Fahrzeug eignet sich

denn überhaupt für einen

Umbau zum Camper

Wenn Du das nötige Kleingeld besitzt, um ein nagelneues Basisfahrzeug zu bestellen, nach Deinem Geschmack, Ausstattung und Farbe, dann ist das sicherlich super. Der Ottonormalverbraucher sucht sich aber meistens ein gebrauchtes oder junges Fahrzeug aus. Da wir in den nächsten Monaten viel Geld und Herzblut in das Fahrzeug stecken, sollte dieses aber nicht zu viele Kilometer auf dem Buckel haben. Wir wollen das Fahrzeug ja vielleicht 10 Jahre lang oder mehr benutzen und es sollte daher schon in ordentlichem Zustand sein. Grundsätzlich eignet sich jedes Fahrzeug zum Umbau, welches genügend Raum zur Verfügung stellt um darin leben, beziehungsweise Urlaub machen zu können. Für eine erfolgreiche Ummeldung benötigt man eine gewisse Mindestausstattung an ein Wohnmobil. Bedeutet: Schlaf-, Koch- und Sitzgelegenheit sowie Stauraum. Dies muss in dem von Ihnen gewählten Basisfahrzeug auch umsetzbar sein. In einem Fiat 500 wirst Du Probleme haben, all das einzubauen. In einem Fiat Ducato aber nicht. Auf die Größe kommt es also auch an. Wird ein Fahrzeug jedoch baulich so verändert, dass der ursprüngliche Verwendungszweck nicht mehr gegeben ist, so erlischt die amtliche Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies kann strafrechtliche Folgen haben und Einfluss auf die KFZ-Versicherung, sowie steuerrechtliche Konsequenzen haben. Einfach einen zugelassenen Transporter oder PKW umzubauen und dann keinerlei technische Abnahme und Ummeldung vorzunehmen, ist also keine gute Idee. Während der Umbauphase eines Fahrzeugs zum Campervan darf also - streng genommen - das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden. Du darfst dann offiziell nur noch zwei Fahrten damit unternehmen: Zum TÜV oder einer vergleichbaren Prüforganisation und zur Zulassungsstelle. Wichtig bei neueren Fahrzeugen ab Euro 6 bzw. VI: Fahrzeuge dürfen in der EU erst dann verkauft werden, wenn deren Abgasverhalten für diesen TYP geprüft und homologisiert wurde. Dies bedeutet unter anderem, dass sich das Abgasverhalten durch die Umbauten nicht verändern darf. Beispielsweise wird ein Euro 6d-temp-N1-Nutzfahrzeug nach dem Umbau zum Campingbus zum „M1-Fahrzeug für die Personenbeförderung“. Man erschafft als Selbstausbauer sozusagen ein neues Fahrzeug, das es auch neu zu zertifizieren gilt, falls dies noch nicht von einem der großen Wohnmobilhersteller gemacht wurde. Bei Ducato und Co sollte es also kein Problem sein, eine Wohnmobilzulassung zu erhalten. Bei exotischeren Fahrzeugen mit Euro 6 Norm (oder höher) aber möglicherweise schon.  Ich empfehle daher, vor dem Kauf eines Euro 6 oder VI Basisfahrzeugs, sich den KFZ Brief in Kopie vorab geben zu lassen und dann sowohl beim TÜV, als auch bei den Zulassungsbehörden vorzusprechen. Am besten lässt man sich schriftlich bestätigen, dass eine Zulassung zum Wohnmobil nach dem Umbau überhaupt möglich ist. Ansonsten stehen keinerlei Hürden mehr im Wege.

Ein paar Voraussetzungen sollten passen

und zwar nicht nur die Größe des Fahrzeugs, die Höhe und Breite, sondern auch speziell das zulässige Gesamtgewicht und die Nutzlast. Es gibt durchaus auch Fahrzeuge, die nur noch 600 kg Nutzlastreserve für den kommenden Ausbau haben. Damit wirst Du Probleme mit dem Gewicht des Fahrzeugs bekommen. Abhängig von der Serienausstattung kann das angegebene Gewicht im Fahrzeugschein sogar vom tatsächlichen Gewicht abweichen. Und das sogar um einige 100 kg. In immer mehr Ländern werden für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen spezielle Mautgebühren fällig. Dazu benötigt man meist eine "Go-Box" oder äquivalente Geräte in den entsprechenden Ländern. Die Mautgebühren sind bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen erheblich höher als für Fahrzeuge der leichteren Klasse bis 3,5t. Wer diese Maut prellt, zum Beispiel, weil er die 3,5to Grenze durch Überladung gerissen hat, muss unter Umständen mit erheblichen Strafen rechnen. Ich will nicht schwärzer malen als es ist, aber wenn wir schon eine Menge Geld in unseren Camper stecken, dann doch besser gleich in das richtige Modell mit entsprechenden Gewichtsreserven. Gemäß europäischer Führerscheinnorm dürfen die meisten von uns nur noch Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse fahren. Alle schwereren Fahrzeuge dürfen nur noch mit dem C1- Führerschein gefahren werden. Selbst wenn Du noch den alten „Dreier“ besitzt und bis 7,49 Tonnen bewegen darfst: denke an Sohn, Tochter, Freunde. Vielleicht möchtest Du den Campingbus auch mal ausleihen. Also gehen wir mal von einer „natürlichen“ Obergrenze von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aus. Für den Ausbau selbst sollte man schon mindestens 600-700 kg rechnen. Kommt dann das Gewicht der Insassen und der Tankinhalte, oder zusätzliches Transportgut (Fahrräder, Motorräder, Surfbrett etc.) hinzu, benötiget man schon 1000 kg Nutzlast oder besser mehr. Seit April 2022 gilt ein neues technisches Merkblatt des TÜV für die Zulassung von Wohn und Freizeitfahrzeugen. Darin wird auch eine Mindestgewichtsreserve gefordert. Speziell Fahrzeuge mit langem Radstand kommen schnell an ihre Gewichtsgrenzen. Es ist also wirklich wichtig beim Ausbau zum Camper leichte Materialien zu verwenden, um erst gar nicht in Zugzwang zu geraten. Welche dies im Detail sind, wie man Stabilität in die Möbel bekommt, und dennoch leichte Materialien verwendet, zeige ich im Detail in meinem Buch..