© 2022 Wolfgang Hettmer
campingbusausbau.de
Basisfahrzeuge
Welches Fahrzeug eignet sich denn überhaupt für einen Umbau zum Camper
Wenn Du das nötige Kleingeld besitzt, um ein
nagelneues Basisfahrzeug zu bestellen, nach
Deinem Geschmack, Ausstattung und Farbe,
dann ist das sicherlich super. Der
Ottonormalverbraucher sucht sich aber
meistens ein gebrauchtes oder junges
Fahrzeug aus.
Da wir in den nächsten Monaten viel Geld und
Herzblut in das Fahrzeug stecken, sollte dieses
aber nicht zu viele Kilometer auf dem Buckel
haben. Wir wollen das Fahrzeug ja vielleicht 10
Jahre lang oder mehr benutzen und es sollte daher schon in
ordentlichem Zustand sein.
Grundsätzlich eignet sich jedes Fahrzeug zum Umbau, welches
genügend Raum zur Verfügung stellt um darin leben,
beziehungsweise Urlaub machen zu können. Für eine erfolgreiche
Ummeldung benötigt man eine gewisse Mindestausstattung an ein
Wohnmobil. Bedeutet: Schlaf-, Koch- und Sitzgelegenheit sowie
Stauraum. Dies muss in dem von Ihnen gewählten Basisfahrzeug
auch umsetzbar sein. In einem Fiat 500 wirst Du Probleme haben, all
das einzubauen. In einem Fiat Ducato aber nicht. Auf die Größe
kommt es also auch an.
Wird ein Fahrzeug jedoch baulich so verändert, dass der
ursprüngliche Verwendungszweck nicht mehr gegeben ist, so erlischt
die amtliche Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies kann
strafrechtliche Folgen haben und Einfluss auf die KFZ-Versicherung,
sowie steuerrechtliche Konsequenzen haben. Einfach einen
zugelassenen Transporter oder PKW umzubauen und dann keinerlei
technische Abnahme und Ummeldung vorzunehmen, ist also keine
gute Idee.
Während der Umbauphase eines Fahrzeugs zum Campervan darf
also - streng genommen - das Fahrzeug im öffentlichen
Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden. Du darfst dann offiziell
nur noch zwei Fahrten damit unternehmen: Zum TÜV oder einer
vergleichbaren Prüforganisation und zur Zulassungsstelle.
Wichtig bei neueren Fahrzeugen ab Euro 6 bzw. VI:
Fahrzeuge dürfen in der EU erst dann verkauft werden, wenn deren
Abgasverhalten für diesen TYP geprüft und homologisiert wurde.
Dies bedeutet unter anderem, dass sich das Abgasverhalten durch
die Umbauten nicht verändern darf. Beispielsweise wird ein Euro 6d-
temp-N1-Nutzfahrzeug nach dem Umbau zum Campingbus zum
„M1-Fahrzeug für die Personenbeförderung“.
Man erschafft als Selbstausbauer sozusagen ein neues Fahrzeug, das
es auch neu zu zertifizieren gilt, falls dies noch nicht von einem der
großen Wohnmobilhersteller gemacht wurde. Bei Ducato und Co
sollte es also kein Problem sein, eine Wohnmobilzulassung zu
erhalten. Bei exotischeren Fahrzeugen mit Euro 6 Norm (oder höher)
aber möglicherweise schon. Ich empfehle daher, vor dem Kauf eines
Euro 6 oder VI Basisfahrzeugs, sich den KFZ Brief in Kopie vorab
geben zu lassen und dann sowohl beim TÜV, als auch bei den
Zulassungsbehörden vorzusprechen.
Am besten lässt man sich schriftlich bestätigen, dass eine Zulassung
zum Wohnmobil nach dem Umbau überhaupt möglich ist.
Ansonsten stehen keinerlei Hürden mehr im Wege.
Ein paar Voraussetzungen sollten passen
und zwar nicht nur die Größe des Fahrzeugs, die Höhe und Breite,
sondern auch speziell das zulässige Gesamtgewicht und die Nutzlast.
Es gibt durchaus auch Fahrzeuge, die nur noch 600 kg
Nutzlastreserve für den kommenden Ausbau haben. Damit wirst Du
Probleme mit dem Gewicht des Fahrzeugs bekommen.
Abhängig von der Serienausstattung kann das angegebene Gewicht
im Fahrzeugschein sogar vom tatsächlichen Gewicht abweichen. Und
das sogar um einige 100 kg. In immer mehr Ländern werden für
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf
Autobahnen spezielle Mautgebühren fällig. Dazu benötigt man meist
eine "Go-Box" oder äquivalente Geräte in den entsprechenden
Ländern. Die Mautgebühren sind bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen
erheblich höher als für Fahrzeuge der leichteren Klasse bis 3,5t. Wer
diese Maut prellt, zum Beispiel, weil er die 3,5to Grenze durch
Überladung gerissen hat, muss unter Umständen mit erheblichen
Strafen rechnen.
Ich will nicht schwärzer malen als es ist, aber wenn wir schon eine
Menge Geld in unseren Camper stecken, dann doch besser gleich in
das richtige Modell mit entsprechenden Gewichtsreserven.
Gemäß europäischer Führerscheinnorm dürfen die meisten von uns
nur noch Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtmasse fahren. Alle
schwereren Fahrzeuge dürfen nur noch mit dem C1- Führerschein
gefahren werden. Selbst wenn Du noch den alten „Dreier“ besitzt
und bis 7,49 Tonnen bewegen darfst: denke an Sohn, Tochter,
Freunde. Vielleicht möchtest Du den Campingbus auch mal
ausleihen. Also gehen wir mal von einer „natürlichen“ Obergrenze
von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aus.
Für den Ausbau selbst sollte man schon mindestens 600-700 kg
rechnen.
Kommt dann das Gewicht der Insassen und der Tankinhalte, oder
zusätzliches Transportgut (Fahrräder, Motorräder, Surfbrett etc.)
hinzu, benötiget man schon 1000 kg Nutzlast oder besser mehr. Seit
April 2022 gilt ein neues technisches Merkblatt des TÜV für die
Zulassung von Wohn und Freizeitfahrzeugen. Darin wird auch eine
Mindestgewichtsreserve gefordert.
Speziell Fahrzeuge mit langem Radstand kommen schnell an ihre
Gewichtsgrenzen.
Es ist also wirklich wichtig beim Ausbau zum Camper leichte
Materialien zu verwenden, um erst gar nicht in Zugzwang zu geraten.
Welche dies im Detail sind, wie man Stabilität in die Möbel bekommt,
und dennoch leichte Materialien verwendet, zeige ich im Detail in
meinem Buch..